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   SG Oldenburg, 05.08.2005 - S 47 AS 459/05 ER   

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SG Oldenburg, 05.08.2005 - S 47 AS 459/05 ER (https://dejure.org/2005,97447)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 05.08.2005 - S 47 AS 459/05 ER (https://dejure.org/2005,97447)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 05. August 2005 - S 47 AS 459/05 ER (https://dejure.org/2005,97447)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AS 140/05
    Auszug aus SG Oldenburg, 05.08.2005 - S 47 AS 459/05
    Die Situation einer eheähnlichen Gemeinschaft muss dabei der Ehe so ähnlich sein, dass als Unterscheidungsmerkmal lediglich das Fehlen eines Trauscheins festzustellen ist (vgl. LSG, B. v. 30. Juni 2005 - L 8 AS 140/05 ER - und v. 6. Juli 2005 - L 8 AS 137/05 ER -).

    Danach ist das Vorbringen der Antragstellerin, eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne einer Verantwortungs- und Ein-stehensgemeinschaft liege nicht vor, schon nach den grundsätzlichen Feststellungen des LSG Niedersachsen im Beschluss vom 30. Juni 2005 (aaO) kaum anzunehmen.

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Oldenburg, 05.08.2005 - S 47 AS 459/05
    Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persön-liches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit derjenigen nicht getrennt lebende Ehegatten im Hinblick auf die Anrechnung von Ein-kommen und Vermögen vergleichbar (BVerfG, B. v. 17.11.1992, E 87, S. 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BSG, Urt v. 17.10.2002, SozR 3-4100 § 119 Nr. 26).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus SG Oldenburg, 05.08.2005 - S 47 AS 459/05
    Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfGE 82, 60 -80-).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2005 - L 8 AS 137/05
    Auszug aus SG Oldenburg, 05.08.2005 - S 47 AS 459/05
    Die Situation einer eheähnlichen Gemeinschaft muss dabei der Ehe so ähnlich sein, dass als Unterscheidungsmerkmal lediglich das Fehlen eines Trauscheins festzustellen ist (vgl. LSG, B. v. 30. Juni 2005 - L 8 AS 140/05 ER - und v. 6. Juli 2005 - L 8 AS 137/05 ER -).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus SG Oldenburg, 05.08.2005 - S 47 AS 459/05
    Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persön-liches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit derjenigen nicht getrennt lebende Ehegatten im Hinblick auf die Anrechnung von Ein-kommen und Vermögen vergleichbar (BVerfG, B. v. 17.11.1992, E 87, S. 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BSG, Urt v. 17.10.2002, SozR 3-4100 § 119 Nr. 26).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus SG Oldenburg, 05.08.2005 - S 47 AS 459/05
    Diese Pflicht besteht unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit (vgl. BVerfGE 35, 202 -235-).Hieraus folgt, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums, soweit es um die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit der Antragsteller geht, nur auf die gegenwärtige Lage abgestellt werden darf.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Oldenburg, 05.08.2005 - S 47 AS 459/05
    Das Gericht geht dabei von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gem. Beschluss vom 12. Mai 2005 - Az. 1 BvR 569/05 - aus, auch wenn die Kammer eine ab-schließende Prüfung der Verhältnisse im vorliegenden Verfahren auf Gewährung vorläu- figen Rechtsschutzes, wie dort gefordert, im vorliegenden Fall nicht für angezeigt hält.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 12 M 345/98

    Eheähnliche Gemeinschaft; Sozialhilfe; Beweislast; Wirtschaftsgemeinschaft

    Auszug aus SG Oldenburg, 05.08.2005 - S 47 AS 459/05
    Ob im Einzelfall von den Partnern ein ge-genseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann und die Bindung auf erhebliche Dauer angelegt ist, bedarf immer einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles ohne förmliche Umkehr der Darlegungslast (so schon das OVG Lüneburg, B vom 26. Januar 1998 - 12 M 345/98 - FEVS 1998, S. 545 ff.).
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